Wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen für Tier­be­sit­zer zur GOT Anpas­sung am 22. Novem­ber 2022

Wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen für Tier­be­sit­zer zur GOT Anpas­sung am 22. Novem­ber 2022

Zum 22. Novem­ber wird es eine neue Form der GOT (Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­tin­nen und Tier­ärz­te) geben. Die­se wur­de von Bun­des­tag und Bun­des­rat in Zusam­men­ar­beit mit einer Viel­zahl an Inter­es­sens­ver­bän­den über einen län­ge­ren Zeit­raum anhand einer wis­sen­schaft­li­chen Stu­die ent­wi­ckelt. Zu die­sen Ver­bän­den zäh­len etwa der Deut­sche Tier­schutz­bund, Ver­brau­cher­zen­tra­len und Ver­tre­ter ver­schie­de­ner Bauernverbände.

Was ist die GOT überhaupt?

In Deutsch­land wer­den tier­me­di­zi­ni­sche Leis­tun­gen basie­rend auf der Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­tin­nen und Tier­ärz­te (GOT) abge­rech­net. Die­se gibt den Gebüh­ren­rah­men für alle Leis­tun­gen vor und ist eine deutsch­land­weit gül­ti­ge Rechts­vor­schrift. Inner­halb die­ses Rah­mens vari­ie­ren die Gebüh­ren bei­spiels­wei­se auf­grund von Spe­zia­li­sie­run­gen der Tier­ärz­te und Tier­ärz­tin­nen, ört­li­chen Ver­hält­nis­sen oder unter­schied­li­cher Gerä­te­austat­tung (z.B. Ultra­schall, Labor).

Die aktu­ell gül­ti­ge GOT stammt aus dem Jahr 1999 und wur­de in den letz­ten 23 Jah­ren nur mini­mal ange­passt. In der Zwi­schen­zeit haben sich grund­sätz­lich und inner­halb der Tier­me­di­zin vie­le Rah­men­be­din­gun­gen ver­än­dert. Die heu­ti­ge Tier­me­di­zin unter­schei­det sich deut­lich von der dama­li­gen. Pra­xen und Kli­ni­ken haben inten­siv in die tech­ni­sche Aus­stat­tung sowie in die Wei­ter­bil­dung ihrer Mitarbeiter*innen inves­tiert, mit dem Ziel den Tie­ren die best­mög­li­che medi­zi­ni­sche Behand­lung zukom­men zu lassen. 

Neben der tech­ni­schen Aus­stat­tung stellt moder­ne Tier­me­di­zin auch erheb­lich gestie­ge­ne Anfor­de­run­gen an tier­me­di­zi­ni­sches Per­so­nal in Bezug auf Aus­bil­dung und Zeit­auf­wand pro Tier. Dem dar­aus resul­tie­ren­den Mehr­be­darf an gut aus­ge­bil­de­tem Per­so­nal steht ein erheb­li­cher Fach­kräf­te­man­gel in der Tier­me­di­zin gegen­über. Mit der Neu­fas­sung der GOT soll daher auch die Attrak­ti­vi­tät der tier­me­di­zi­ni­schen Beru­fe erhöht wer­den. Nur so wird es mög­lich sein, eine brei­te Abde­ckung von Pra­xen und Kli­ni­ken in Deutsch­land anzu­bie­ten und damit die tier­me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung zu gewährleisten.

Hohe Qua­li­tät tier­ärzt­li­cher Leis­tung ist ein kri­ti­scher Fak­tor für den Tier­schutz. In land­wirt­schaft­li­chen Betrie­ben erhöht es außer­dem den Ver­brau­cher­schutz durch gesun­de und rück­stands­freie Tiere.

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