Grund­la­gen der Pferdereproduktion

Der Fach­vor­trag von Dr. Peter Rich­te­rich fand beim Sym­po­si­um auf dem Wie­sen­hof viel Beach­tung. Für unse­re Leser fasst der Refe­rent sei­ne Aus­füh­run­gen hier schrift­lich zusammen.

Zucht­tie­re im All­ge­mei­nen und hier im Spe­zi­el­len Hengs­te und Stu­ten unter­ste­hen einem natio­na­len und euro­päi­schen Regel­werk von Geset­zen, Richt­li­ni­en und Ver­ord­nun­gen, die in der Pfer­de­zucht und ins­be­son­de­re der Besa­mung umge­setzt wer­den müs­sen. Eine Unter­su­chungs­pflicht der Zucht­tie­re besteht durch das Tier­zucht­ge­setz und die EU-Richt­li­nie 92/65/EWG oder natio­nal durch die Samen­ver­ord­nung (Ver­ord­nung über die Gewin­nung, Abga­be und Ver­wen­dung von Samen, Eizel­len und Embryo­nen von Zucht­tie­ren). Das gilt für Zucht­stu­ten ohne oder mit Foh­len bei Fuß und für Maidenstuten.

Aber nicht nur gesetz­lich besteht ein Unter­su­chungs­be­darf; der Züch­ter ist inter­es­siert eine wirt­schaft­li­che Stu­te ein­zu­stel­len, die nach Mög­lich­keit pro Zucht­nut­zung ein Foh­len lie­fern soll. Betrach­tet man die inter­na­tio­na­le und natio­na­le Lite­ra­tur, lie­gen die Ursa­chen einer erfolg­lo­sen Besa­mung zu etwa 50% allein bei der Stu­te. Auch der Hengst­hal­ter respek­ti­ve ‑besit­zer hat ein Inter­es­se an einer hohen und siche­ren Befruch­tungs­quo­te des Hengs­tes, lie­gen doch hier wei­te­re 40% der Frucht­bar­keits­stö­run­gen in der Pfer­de­zucht. Was nut­zen Spit­zen­foh­len, wenn der Groß­teil der ange­paar­ten Stu­ten nicht tra­gend wird, ein sol­cher Hengst kann sich am Markt nicht hal­ten und wird nicht mehr fre­quen­tiert. Ledig­lich 10% der erfolg­lo­sen Anpaa­rung beru­hen auf einer gene­ti­schen Unver­träg­lich­keit zwi­schen Hengst und Stu­te, was vor allem bei Spe­zi­al­ras­sen oder erhöh­tem Inzucht­grad zu einem früh- embryo­na­len Tod füh­ren kann. Mit Hil­fe eines grund­le­gen­den repro­duk­ti­ons­bio­lo­gi­schen Ver­ständ­nis­ses besteht die Mög­lich­keit, Stu­ten-Frucht­bar­keits­leis­tun­gen im Sin­ne des Züch­ters (Stu­ten­hal­ters) zu steigern.


Frucht­bar­keit im Überblick

Die künst­li­che Besa­mung hat sich in den letz­ten bei­den Jahr­zehn­ten durch­ge­setzt, ab Anfang die­ses Jahr­tau­sends lag der Anteil der Besa­mung bei über 80% und hält sich kon­stant auf die­sem Niveau (Quel­le: FN-Jah­res­be­rich­te). Sie ist Stan­dard in der Pfer­de­zucht, die Selek­ti­on der Vater­tie­re kann geziel­ter erfol­gen, und die Hengs­te kön­nen sich im Tur­nier­sport zei­gen, was wei­te­re Selek­ti­ons­kri­te­ri­en für die Züch­ter lie­fert. Zeit­gleich kann mit der durch den Züch­ter getrof­fe­nen Aus­wahl der Ver­mark­tungs­wert der Foh­len gestei­gert wer­den. Aus vete­ri­när­me­di­zi­ni­scher Sicht ist eine deut­li­che Stei­ge­rung der Zucht­hy­gie­ne der wesent­li­che Vor­teil der künst­li­chen Besa­mung und war letzt­lich auch das Haupt­au­gen­merk bei ihrer Einführung.

Trotz der ver­bes­ser­ten Hygie­ne liegt die Abfohl­quo­te in der deut­schen Reit­pfer­de­zucht bei etwa 62%, jedoch sind hier sehr star­ke Schwan­kun­gen von 41 – 76 % zu beob­ach­ten. Der Tra­keh­ner Ver­band weist eine durch­schnitt­li­che Quo­te von 60,8 ± 1,8 % aus den Jah­ren 1999 bis 2009 auf, was dem Mit­tel in Deutsch­land ent­spricht. Durch die künst­li­che Besa­mung konn­te kei­ne bes­se­re Abfohl­quo­te erzielt wer­den. In den Jah­ren 1978 bis 2009 lag sie bei 61,3 ± 2,9 % und liegt unter Beach­tung der Stan­dard­ab­wei­chung damit auf glei­chem Niveau. Jedoch zeigt die Abbil­dung 1 auf Sei­te 52 auch, dass der ste­ti­ge Anstieg der Besa­mung auf über 80% kei­nen nega­ti­ven Ein­fluss auf die Frucht­bar­keit hatte.

Eine Ein­tra­gung ins Leis­tungs­stut­buch D (Frucht­bar­keit) der FN erfolgt bei einer Abfohl­quo­te von min­des­tens 70%. Betrach­tet man die Frucht­bar­keits­leis­tung der eng­li­schen Voll­blut­po­pu­la­ti­on in Deutsch­land, liegt die Abfohl­quo­te bei nahe­zu 80%. Ein Ein­fluss des Natur­sprungs, die Zucht­me­tho­de in der Voll­blut­zucht, zeigt kei­nen Vor­teil gegen­über der Besa­mung (Abb. 1, S. 52). Auch ein gene­ti­scher Vor­teil liegt nicht vor, da der gene­ti­sche Voll­blut­an­teil in der Tra­keh­ner Popu­la­ti­on durch­schnitt­lich 45% beträgt, jedoch mit deut­li­cher Streu­ung. Wie schaf­fen die eng­li­schen Voll­blü­ter es den­noch, eine deut­lich bes­se­re Frucht­bar­keits­leis­tung im Ver­gleich zur deut­schen Reit­pfer­de­zucht zu erreichen?


Fruch­bar­keit maximieren

Die Anfor­de­run­gen für ein Zucht­tier im gene­rel­len bestehen zum einen aus Pedi­gree, Exte­ri­eur und Leis­tungs­pa­ra­me­tern, deren Bewer­tung obliegt der Zucht­lei­tung. Die Begut­ach­tung der gene­ti­schen und extra­ge­ni­talen (Osteo­chon­dro­sis dis­se­cans, Her­ni­en, Kryp­tochis­mus, etc.), sowie geni­talen Gesund­heit ist durch vete­ri­när­me­di­zi­ni­sche Dia­gnos­tik zu erzie­len. Zur geni­talen Gesund­heit zäh­len der phy­sio­lo­gi­sche und funk­tio­nel­le Auf­bau der Geschlechts­or­ga­ne sowie die endo­kri­no­lo­gi­sche Akti­vi­tät. Bei der Stu­te ist zusätz­lich die Euter­ge­sund­heit für die Kolos­trumver­sor­gung und Ernäh­rung der Foh­len von gro­ßer Wichtigkeit.

Ein Zucht­pferd muss zur Erzie­lung der maxi­ma­len Frucht­bar­keits­leis­tung ein ent­spre­chen­des Manage­ment im Bezug auf Hal­tung, Füt­te­rung und Hygie­ne bzw. Pfle­ge erfah­ren, da Umwelt­ein­flüs­se eine deut­li­che Aus­wir­kung haben. Foh­len­füh­ren­de Zucht­stu­ten zum Bei­spiel soll­ten eine Kör­per­kon­di­ti­on von 5 – 7 BCS-Punk­ten auf­wei­sen, wenn die Body-Con­di­ti­on- Score Ein­tei­lung 1–10 beträgt, wobei 1 sehr bzw. stark abge­ma­gert ist (Abb. 3, S. 53). Nur so ist eine aus­rei­chen­de Ener­gie­ver­sor­gung für die Eta­blie­rung einer Träch­tig­keit gewähr­leis­tet, da die Träch­tig­keit dann nicht mit dem Erhal­tungs­be­darf in Kon­kur­renz steht. Zu üppi­ge oder fet­te Stu­ten kön­nen Geburts­stö­run­gen oder Stoff­wech­sel­pro­ble­me nach der Geburt auf­wei­sen, was sich eben­falls nega­tiv auf die Frucht­bar­keits­leis­tung aus­wirkt. (Wei­te­re Anga­ben zur Zucht­stu­ten­füt­te­rung sie­he: DT 2010, 3: 52–56.)


Der Hengst

Hengs­te, die in der Besa­mung oder im Natur­sprung ein­ge­setzt wer­den, müs­sen zu Beginn der Zucht­sai­son durch ent­spre­chen­de Tupfer‑, Blut- und Eja­ku­lat­pro­ben unter­sucht wer­den. Nur bei nega­ti­vem Nach­weis, wie in der Richt­li­nie 92/65/EWG (EU-Besa­mungs­sta­ti­on) oder der Samen­ver­ord­nung (natio­na­le Zulas­sung) ver­langt, wird die Besa­mungs­er­laub­nis erteilt. Neu­es­te Unter­su­chun­gen an 298 Hengs­ten in der Kli­nik für Geburts­hil­fe, Gynä­ko­lo­gie und Andro­lo­gie der JLU Gies­sen zei­gen, dass bei 104 Hengs­ten (34,9%) Ver­än­de­run­gen beob­ach­tet wer­den konn­ten. In einer Alters­ver­tei­lung von in der Frucht­bar­keit redu­zier­ten Hengs­ten ist deut­lich zu erken­nen, dass vor allem Jung­hengs­te (bis 6 Jah­re) und Alt­hengs­te (ab 18 Jah­re) Ver­än­de­run­gen an den Geschlechts­or­ga­nen zei­gen. Die Hoden von Jung­hengs­ten sind nach die­ser Stu­die klei­ner als nor­mal und von wei­che­rer Kon­sis­tenz, wohin­ge­gen bei Alt­hengs­ten alters­be­ding­te Ver­än­de­run­gen am Hoden und Neben­ho­den auf­tre­ten. In bei­den Fäl­len sind die Eja­ku­lat­pa­ra­me­ter abwei­chend. Bei Hengs­ten zwi­schen 7 und 17 Jah­ren sind ins­be­son­de­re die Erre­ger­nach­wei­se von patho­ge­nen Kei­men auf­fäl­lig. Bei Unter­su­chun­gen auf Deck­in­fek­tio­nen beim Hengst konn­ten haupt­säch­lich Kleb­si­el­len und beta-hämo­ly­sie­ren­de Strep­to­kok­ken nach­ge­wie­sen wer­den, bei 12,3% der unter­such­ten Hengs­te wur­den min­des­tens zwei patho­ge­ne Erre­ger gefun­den. Tay­lo­rel­la equige­ni­ta­lis als Erre­ger der Kon­ta­giö­sen Gebär­mut­ter­ent­zün­dung wur­de ledig­lich in 5 % der Fäl­le gefun­den. (Wei­te­re Infor­ma­tio­nen über die Samen­bil­dung, Eja­ku­lat­ge­win­nung und –auf­ar­bei­tung sie­he: DT 2010, 2: 47–50.)


Die Stu­te

Nur durch eine ordent­li­che Dia­gnos­tik einer Zucht­stu­te kann die Frucht­bar­keits­leis­tung gestei­gert wer­den. Natür­lich ent­ste­hen dabei Kos­ten, aber Ein­spa­run­gen an die­ser Stel­le bedeu­ten Mehr­aus­ga­ben in einem ande­ren Bereich oder sogar ein Zuschuss­ge­schäft, wenn die Zucht­stu­te auf­grund von Erkran­kun­gen oder Ver­än­de­run­gen nicht auf­nimmt. (Abb. 2, ohne Berück­sich­ti­gung von even­tu­el­len Besa­mungs­pau­scha­len).

Die Zucht­his­to­rie einer Stu­te ist ein wich­ti­ges Kri­te­ri­um zur Beur­tei­lung der poten­ti­el­len Zucht­fä­hig­keit. Hier­zu gehö­ren die Zucht­leis­tung, die aus den gebo­re­nen Foh­len in den genutz­ten Zucht­jah­ren errech­net wird, die bis­he­ri­ge Bede­ckungs­art (Natur­sprung, Ver­sand­sper­ma, Tief­ge­frier-Sper­ma) sowie der Zeit­punkt der letz­ten Geburt und deren Ver­lauf inklu­si­ve even­tu­el­ler Stö­run­gen. Zu den Stö­run­gen zäh­len Schwer­ge­bur­ten – auch eine in der Zeit­dau­er ver­län­ger­te Geburt muss berück­sich­tig wer­den – ein Nach­ge­burts­ver­hal­ten (län­ger als 2 Stun­den) oder deren ver­zö­ger­ter Abgang (1 bis 2 Stun­den) kön­nen die phy­sio­lo­gi­sche Rück­bil­dung nega­tiv beein­flus­sen. Nach die­sem Vor­be­richt unter­sucht man die Stu­te veterinärmedizinisch.


Unter­su­chung der Stute

Eine gynä­ko­lo­gi­sche Unter­su­chung glie­dert sich sys­te­ma­tisch in die Abschnit­te äuße­re Betrach­tung der Geni­tale, inne­re Pal­pa­ti­on ergänzt durch eine Ultra­schall-Unter­su­chung per Rek­tum, eine vagi­na­le Unter­su­chung, Ent­nah­me der Tup­ferpro­ben (in der Ros­se!), ggf. Anfer­ti­gung einer Gebär­mut­ter­zy­to­lo­gie. Bei Stu­ten mit mehr als 3 güs­ten Zucht­jah­ren, Mai­den­stu­ten über 12 Jah­ren und Stu­ten mit wie­der­keh­ren­der Ent­zün­dung der Gebär­mut­ter emp­fiehlt sich für eine Frucht­bar­keits­pro­gno­se zusätz­li­che eine Ute­rus- biop­sie mit anschlie­ßen­der his­to­lo­gi­scher Untersuchung.

Bei der Adspek­ti­on des Ano-Geni­tal-Berei­ches wird auf die Stel­lung des Schamschlus­ses geach­tet. Ein ein­ge­zo­ge­ner Anal­ke­gel und damit ver­bun­den eine abge­flach­te Stel­lung des Schamschlus­ses und der ‑lip­pen führt zu einer gestei­ger­ten Gefahr einer Infek­ti­on des Schei­den­ka­nals, vor allem wenn der Scham­spalt nicht voll­stän­dig geschlos­sen ist. Das enge Anlie­gen der Schleim­häu­te hat einen Kapil­lar­ef­fekt zur Fol­ge und zieht Kot­was­ser und des­sen Keim­be­las­tung weit in die Schei­de ein, was bei einer Schräg­stel­lung (abge­flacht) ver­stärkt mög­lich ist. Auch ein ver­kürz­ter Damm hat in der Regel durch die­ses Phä­no­men einen nega­ti­ven Ein­fluss auf die Frucht­bar­keit einer Stute.

Durch eine inne­re Unter­su­chung wer­den die Grö­ße, die Kon­sis­tenz und die Sym­me­trie der Gebär­mut­ter sowie Funk­ti­ons­ge­bil­de auf den Eier­stö­cken (Fol­li­kel) erfasst und beur­teilt. Durch eine ergän­zen­de Sono­gra­phie ist es mög­lich, patho­lo­gi­sche Ver- ände­run­gen, wie z.B. Fül­lun­gen der Gebär­mut­ter, bes­ser zu cha­rak­te­ri­sie­ren und sie so von einer even­tu­ell doch vor­han­de­nen Träch­tig­keit zu unter­schei­den. Per Ultra­schall kön­nen zys­ti­sche Ver­än­de­run­gen der Schleim­haut dia­gnos­ti­ziert wer­den. Auch die Eier­stocks­be­ur­tei­lung wird sinn­voll ergänzt: Grö­ße und inne­re Struk­tu­rie­rung des Fol­li­kels oder ein ggf. vor­han­de­ner Gelb­kör­per sind hier erfass­bar, was auch für eine spä­te­re künst­li­che Besa­mung neben dem pal­pa­to­ri­schen Befund wich­tig ist.

In einer vagi­na­len Unter­su­chung mit­tels eines Spreiz­spe­ku­l­ums kann der Schluss des Hymens (ver­gleich­bar mit dem Jung­fern-häut­chen) kon­trol­liert wer­den. Nur wenn bei der Unter­su­chung das Vaku­um auf­ge­ho­ben wird und ein deut­li­cher Luft­ein­strom zu hören ist liegt eine phy­sio­lo­gi­sche Situa­ti­on vor. Bei die­sem Unter­su­chungs­gang kön­nen zusätz­lich Ver­let­zun­gen oder Auf-lage­run­gen im Schei­den­ka­nal oder am Gebär­mut­ter­mund gefun­den wer­den, die­ses ist durch eine rein manu­el­le Unter­su­chung nicht sicher möglich.


Vor­be­rei­tung auf die Zuchtsaison

Vor der Besa­mung muss der Keim­ge­halt direkt in der Gebär­mut­ter kon­trol­liert wer­den. Eine Ver­un­rei­ni­gung des Tup­fers aus der Schei­de oder des Gebär­mut­ter­mun­des muss hier­bei ver­mie­den wer­den, um kein falsch-posi­ti­ves Ergeb­nis zu erhal­ten. Bei der Tup­ferpro­ben­ent­nah­me blei­ben an der Spi­ra­le des Knud­sen-Kathe­ters Sekret­spu­ren zurück, die man ohne deut­li­chen Mehr­auf­wand aus­strei­chen und nach Fär­bung mikro­sko­pisch unter­su­chen kann. Bei ande­ren Metho­den der Pro­be­ent­nah­me soll­ten zusätz­li­che Zyto­lo­gie­pro­ben gewon­nen wer­den. Vor­teil einer kom­bi­nier­ten Ana­ly­se des Keim­ge­halts und einer Ute­rus-Zyto­lo­gie ist eine siche­re Bewer­tung und gegen­sei­ti­ge Bestä­ti­gung der Ergeb­nis­se. Eben­falls von gro­ßem Nut­zen ist die kur­ze Zeit­span­ne (noch am sel­ben Tag) zwi­schen Zyto­lo­gie­ent­nah­me und dem Ver­dacht einer Ent­zün­dung durch den Nach­weis von neu­tro­phi­len Gra­nu­lo­zy­ten im Ausstrich.

Bei Stu­ten, die in den letz­ten drei Zucht­jah­ren güst waren oder nach erfolg­ter Träch­tig­keits­un­ter­su­chung resor­biert haben, sowie Stu­ten, die eine immer wie­der­keh­ren­de Ent­zün­dung der Gebär­mut­ter­schleim­haut haben, soll­te vor der nächs­ten Bele­gung eine his­to­lo­gi­sche Unter­su­chung der Gebär­mut­ter­schleim­haut erfol­gen. Durch eine Biop­sie­ent­nah­me aus der Schleim­haut und mikro­sko­pi­sche Ana­ly­se las­sen sich Befund­ka­te­go­rien erstel­len und Frucht­bar­keits­wahr­schein­lich­kei­ten pro Klas­se fest­stel­len. Klas­se I ist ohne beson­de­ren Befund, in den Klas­sen IIa/b fin­den sich ent­we­der Fibro­sie­run­gen oder bzw. und Ent­zün­dungs­zel­len, Klas­se III weißt hin­ge­gen hoch­gra­di­ge Dege­ne­ra­tio­nen der Ute­rus­drü­sen auf. Die Zuord­nung in den Frucht­bar­keits­klas­sen erfolgt nach Schwe­re der patho­lo­gi­schen Ver­än­de­run­gen. Die­se Emp­feh­lung gilt auch für Mai­den­stu­ten über 12 Jah­re oder auch Sport­stu­ten nach Kar­rie­re­en­de, die in jun­gen Jah­ren schon ein Foh­len bei Fuß führ­ten. Stu­ten in Klas­se IIb oder III soll­ten nicht mehr in der Zucht ein­ge­setzt wer­den, da ihre Frucht­bar­keits­klas­si­fi­zie­run­gen wirt­schaft­lich sehr ungüns­tig sind.

Eine The­ra­pie von patho­lo­gi­schen Befun­den muss vor der ers­ten Besa­mung abge­schlos­sen sein, um die Ein­nis­tung des Embry­os in der Gebär­mut­ter zu ermög­li­chen. Bak­te­ri­el­le Infek­tio­nen soll­ten gezielt nach einem Resis­tenz­test behan­delt wer­den und kön­nen durch Ute­rus­spü­lun­gen ergänzt wer­den. Bei Hefe-Endo­me­trit­i­den oder resis­ten­ten Kei­men haben sich Spü­lun­gen als Ver­dün-nungs­ef­fekt und eine Eigen­blut­plas­ma­the­ra­pie als sinn­voll erwie­sen. Wich­tig ist, dass der The­ra­pie­er­folg durch eine wei­te­re Tup- fer­pro­be kon­trol­liert wird, sonst ist die Behand­lung unnö­tig gewe­sen. Durch ein über­leg­tes Manage­ment kann dies sogar ohne Zeit­ver­lust für eine Besa­mung in der nächs­ten Ros­se durch­ge­führt werden.


Der rich­ti­ge Besamungszeitpunkt

Nach­dem die Stu­te für die anste­hen­de Zucht­sai­son vor­be­rei­tet ist kommt der Zeit­punkt der Besa­mung. Die Bestim­mung des Zeit­raums der Ovu­la­ti­on und damit der Besa­mung wird durch eine ultra­so­no­gra­phi­sche Unter­su­chung ver­ein­facht, jedoch ist die allei­ni­ge Bestim­mung der Fol­li­kel­grö­ße und der Fol­li­kel­aus­prä­gung (rund, poly­go­nal, etc.) nicht aus­rei­chend (Abb. 4), auch der pal­pa­to­ri­sche Befund (fest, weich-elas­tisch, weich) ist von gro­ßer Bedeu­tung. Um die Zeit­span­nen zwi­schen den Unter­su­chun­gen zu bestim­men, muss geklärt sein, wel­che Art der Bedeckung/Besamung erfolgt. Bei Stu­ten, die im Natur­sprung belegt wer­den, reicht eine Unter­su­chung im Abstand von 48 Stun­den. Kommt Ver­sand­sper­ma zum Ein­satz, so soll­te min­des­tens ein 24-stün­di­ger Abstand ein­ge­hal­ten wer­den, da hier auch noch die Trans­port­zeit berück­sich­tigt wer­den muss. Bei einer Tief­ge­frier­sper­ma-Inse­mi­na­ti­on muss sehr eng­ma­schig alle 6 – 8 Stun­den kon­trol­liert wer­den, da die Über­le­bens­zeit und damit die Befruch­tungs-fähig­keit der Sper­mi­en deut­lich redu­ziert ist. Eine ein­ma­li­ge Besa­mung in der Ros­se ist das Opti­mum, in der Regel erfolgt die Besa­mung jedoch prae- und pos­to­vu­la­to­risch. Da die Stu­te keim­frei ist, müs­sen bei der Besa­mung gewis­se Hygie­ne­be­din­gun­gen ein­ge­hal­ten wer­den, um eine Kon­ta­mi­na­ti­on der Gebär­mut­ter zu verhindern.

“Eine Zwil­lings­träch­tig­keit stellt auch für die Stu­te ein deut­lich höhe­res Risi­ko dar…”

Die Embryo­nal­ent­wick­lung beginnt nach der Befruch­tung im Eilei­ter der Stu­te. Erst um den Tag 5 – 6 wan­dert der Embryo in die Gebär­mut­ter ein. Durch Wei­ter­ent­wick­lung und Struk­tu­rie­rung bil­det sich die Keim­schei­be, die bereits ab dem Tag 11 oder 12 nach der Befruch­tung im Ultra­schall dar­ge­stellt wer­den kann (Abb. 5). Eine siche­re Träch­tig­keits­dia­gno­se ist zu die­sem Zeit­punkt jedoch nicht immer mög­lich, sie soll­te aber am Tag 16 erfol­gen. Eine even­tu­ell begin­nen­de Ros­se bei erfolg­lo­ser Besa­mung kann dann früh­zei­tig ent­deckt wer­den. Stu­ten kön­nen durch­aus in der 2. und 3. Ros­se einen ver­kürz­ten Zyklus auf­wei­sen, der dann nicht unge­nutzt blei­ben muss. Nach einer Bestä­ti­gung der Träch­tig­keit ist es sehr bedeut­sam, eine Zwil­lings­träch­tig­keit aus­zu­schlie­ßen. Gelingt die­ses zu die­sem Zeit­punkt nicht, muss eine erneu­te Unter­su­chung bis zum 25. Tag nach Besa­mung die­sen Aus­schluss erbrin­gen. Bei einer vor­han­de­nen Zwil­lings­träch­tig­keit muss eine der bei­den Frucht­an­la­gen eli­mi­niert werden.


Zwil­lings­träch­tig­keit

Eine Zwil­lings­träch­tig­keit ist uner­wünscht, da sie eine deut­lich erhöh­te Gefahr von Abor­ten ab dem 7. Monat auf­weist, wobei oft­mals ein Fetus schon im Mut­ter­leib abge­stor­ben sein kann und den zwei­ten ver­gif­tet. Auch wenn die Träch­tig­keit erhal­ten bleibt, ist die Gefahr von Geburts­stö­run­gen oder die Geburt von unrei­fen, lebens­schwa­chen Foh­len deut­lich grö­ßer als bei Ein­lings­träch­tig­kei­ten. Eine Zwil­lings­träch­tig­keit stellt auch für die Stu­te ein deut­lich höhe­res Risi­ko dar (Nach­ge­burts­ver­hal­tun­gen, Geburts­ver­let­zun­gen, etc.). Des­we­gen ist aus vete­ri­när­me­di­zi­nisch und tier­schüt­ze­ri­scher Sicht jeg­li­che Zwil­lings­träch­tig­keit bei Pfer­den zu verhindern.

Eine wei­te­re Träch­tig­keits­un­ter­su­chung soll­te zwi­schen den Tagen 30 und 40 nach der Besa­mung erfol­gen. Die Ernäh­rung der Frucht­an­la­ge erfolgt hier vor allem durch die Ute­rus­milch, die in den Drü­sen der Schleim­haut gebil­det wird. Die­ser Über­gang ist ein wei­te­rer kri­ti­scher Punkt der Früh­träch­tig­keit. Es sind genau die­se Drü­sen, die bei patho­lo­gi­schen Ver­än­de­run­gen eine Klas­si-fizie­rung in Frucht­bar­keits­grup­pe III bedin­gen. Hier­bei ist ein durch­aus erheb­li­cher Teil des Drü­sen­ge­we­bes durch Bin­de­ge­we­be ersetzt, wel­ches nicht in der Lage ist ‚die­se Ute­rus­milch zu pro­du­zie­ren. Ist in die­sem Zeit­raum die Träch­tig­keit aller­dings intakt, dann ist in der Regel davon aus­zu­ge­hen, dass eine voll­stän­di­ge Implan­tie­rung und Pla­zen­ta­ti­on erfolgt.


Frucht­bar­keits­klas­si­fi­ka­ti­on

Im Gegen­satz zu den Voll­blü­tern wird in den meis­ten Zucht­be­trie­ben der Warm­blut­zucht kei­ne wei­te­re Unter­su­chung der Träch­tig­keit ange­strebt, teils sogar auf die Unter­su­chung zwi­schen dem 30. und 40. Tag ver­zich­tet. Seit 1947 wird für das Direk­to­ri­um für Voll­blut­zucht und Ren­nen e.V. eine so genann­te Herbst­un­ter­su­chung durch unab­hän­gi­ge Gut­ach­ter durch­ge­führt. Jedes Zucht­tier wird kli­nisch unter­sucht und bei einer nicht mehr tra­gen­den Stu­te sofort eine wei­ter­füh­ren­de Dia­gnos­tik ein­ge­lei­tet. Am Ende wird jedes Zucht­tier, Stu­ten sowie Hengs­te, nach Frucht­bar­keits­wahr­schein­lich­kei­ten (Pro­gno­sen) ein­grup­piert. Hengs­te und Stu­ten mit einer sehr schlech­ten Klas­si­fi­ka­ti­on wer­den aus­ge­mus­tert. Wür­de man die­ses vor­teil­haf­te Unter­su­chungs­mo­del auf die Warm­blut­zuch­ten über­tra­gen, wäre es mög­lich, eine nicht mehr tra­gen­de Stu­te bereits im Sep­tem­ber oder Novem­ber zu erken­nen und nicht erst Mit­te März, wenn die Stu­te kei­ne Geburts­an­zei­chen zeigt. Hier­durch ent­steht ein Zeit­ge­winn von etwa 6 Mona­ten, in dem nach ein­ge­hen­der Dia­gnos­tik eine sinn­vol­le The­ra­pie ein­ge­lei­tet wer­den kann und die Stu­te mit wesent­lich bes­se­ren Vor­aus­set­zun­gen in die nächs­te Zucht­sai­son star­tet. Beginnt die Dia­gno­se­fin­dung erst im April, ist der Zeit­druck für die lau­fen­de Zucht­sai­son deut­lich grö­ßer. In die­sem Fak­tum kann die gestei­ger­te Frucht­bar­keits­leis­tung der eng­li­schen Voll­blut­stu­ten im Ver­gleich zur Warm­blut­po­pu­la­ti­on lie­gen. Eine durch­schnitt­li­che Kos­ten­an­he­bung von 30,- € plus zusätz­li­chen Behand­lun­gen könn­te eine Stei­ge­rung der Frucht­bar­keits­leis­tung von ca. 20 % bedeu­ten. Umge­rech­net auf einen durch­schnitt­li­chen Foh­len­preis (Abb. 2, S. 52) bedeu­tet die­ses eine durch­schnitt­li­che Erlös­stei­ge­rung von 900,- € pro Zuchtjahr.

Dr. Peter Rich­te­rich, Fach­tier­arzt für Zucht­hy­gie­ne und Bio­tech­no­lo­gie der Fort­pflan­zung, Tier­ärzt­li­che Pra­xis Schwarm­stedt, Kli­ni­kum Vete­ri­när­me­di­zin — JLU Giessen

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